Arbeitsrecht. |
Die Kanzlei berät und vertritt in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere betreffend die Bereiche
-Arbeitsvertragsrecht -Arbeitszeitrecht -Kündigungsrecht -besonderer Kündigungsschutz (Schwangere, Schwerbehinderte) -Tarifvertragsrecht -Urlaubsrecht
Seit Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im August 2000 ist RA Dieter J. Maier unter |
anderem schwerpunktmäßig in diesem Rechtsgebiet außergerichtlich und gerichtlich tätig, seit Oktober 2004 ist RA Dieter J. Maier Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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